Liebe Clubmitglieder,
aufgrund der immer noch herrschenden Corona-Pandemie hat der Vorstand beschlossen, die für Ende Januar 2021 geplante Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu verschieben.
Der Vorstand hat verschiedene Möglichkeiten der Durchführung einer Mitgliederver-sammlung in Corona Zeiten rechtlich prüfen lassen. Das sind z.B. eine virtuelle Mitgliederversammlung mit Teilnahme und Stimmberechtigung im Wege der elektronischen Kommunikation, oder eine schriftliche Stimmabgabe ohne Mitgliederversammlung im Sinne eines Umlaufverfahrens.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten und unter Berücksichtigung unserer Mitgliederstruktur hat sich der Vorstand entschieden, die Mitgliederversammlung erst im zweiten Quartal 2021 als eine physische Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der den Mitgliedern auch die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Stimme vor der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Aufgrund unserer Satzung und des Art. 2 § 5 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19-Gesetz können der Vorstand und alle anderen Organe (z.B. Club-Ausschuss, Clubmanager) bis zur Abberufung bzw. zur Bestellung eines Nachfolgers weiterhin im Amt bleiben.
Die Jahresbeiträge für das bereits seit dem 01. Oktober laufende Geschäftsjahr 2020/2021 werden ca. Mitte Januar in gleicher Höhe wie für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Rechnung gestellt, allerdings OHNE die Beiträge für die Verzehrgutscheine. Die Verzehrgutscheine aus diesem Jahr bleiben auf unbestimmte Zeit auch 2021 gültig; die Verzehrgutscheine für das Geschäftsjahr 2020/21 werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
Sehr geehrte Mitglieder, wir hoffen, Sie sind mit diesem Vorgehen einverstanden und wünschen Ihnen eine schöne und ruhige Weihnachtszeit, alles Gute und vor allem Gesundheit für das neue Jahr.
Der Vorstand