Aufgrund der neuen CoronaSchVO gilt ab dem 13.01.2022 in NRW weiterhin die 2G+ Regel bei der Sportausübung in Innenräumen. Für unsere Tennishallen und den Fitnessbereich bedeutet dies, es haben nur Personen Zutritt, die geimpft oder genesen sind UND zusätzlichen einen aktuellen, negativen Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen, oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Alle Mitglieder*innen sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten; wir werden weiterhin stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit keine komplette Schließung der Anlagen droht.