Der Rochusclub hat mit einer nahezu konstanten Anzahl von
250 Jugendlichen - Abweichungen liegen bei ca. +/-5% - eine große
Verantwortung für viele junge Tennis-spielerinnen und Tennisspieler,
deren Talente er optimal fördern will. Ziel der Jugendarbeit
ist, möglichst viele Jugendliche in Jugendmannschaften einzusetzen
und, darauf aufbauend, an die Erwachsenenmannschaften heranzuführen.
In Verbindung mit den sportlichen Fähigkeiten soll auch die gesundheitliche
und soziale Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden.
Dies bedeutet, dass neben dem leistungsbezogenen Training, entsprechend
dem Wunsch junger Menschen nach Kräftemessen und Wettkampf, auch großer
Wert auf fachgerechte Betreuung zur Ausbildung eines ganzheitlichen
Körperbewusstseins gelegt werden soll. Es ist wichtig, die Jugendlichen
frühzeitig zur Übernahme von Verantwortung anzuleiten.
1. ALLGEMEINE FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
a. Die schriftliche Zusage vor Saisonbeginn, am regelmäßigen
Training und an den Mannschaftswettbewerben der folgenden Saison teilzunehmen.
b. Pünktliches Erscheinen zum Tennis- und Konditionstraining sowie
rechtzeitiges Absagen, falls die Trainingseinheit nicht wahrgenommen werden
kann.
c. Aufwärmen vor dem Training nach Angabe der Trainingsleitung.
d. Teilnahme am Konditionstraining, falls nicht eine Ausgleichssportart
ausgeübt wird; schulische Verpflichtungen, die zur gleichen Zeit wie
das Konditionstraining stattfinden, haben Vorrang.
e. Sportliches Verhalten in dem Bewusstsein, eine Vorbildfunktion auszufüllen,
d.h., faires Verhalten gegenüber dem Gegner und korrektes Benehmen
den Schieds- richtern, Betreuern, Eltern und Zuschauern gegenüber.
f. Bereitschaft, sich am sportlichen Ablauf zu beteiligen, z. B.. Schiedsrichtertätig-
keiten zu übernehmen, Bälle einzusammeln bei Mannschaftswettbewerben
und Turnieren oder bei der Turnierorganisation mitzuarbeiten.
2. TRAININGSMASSNAHMEN
a. Tennistraining unter Anleitung
b. Konditionstraining / Koordinatives Training
c. Training zwischen leistungsstärkeren und -schwächeren Spielerinnen
und Spielern
d. Lehrgänge/ Camps als Vorbereitung auf die Freiluftsaison
e. Vorträge und Videovorführungen über Tennistheorie
3. BEGLEITENDE MASSNAHMEN UNTER GESUNDHEITLICHEN ASPEKTEN
a. Sportmedizinische Betreuung der Spielerinnen und Spieler der A- und
B-Kader ist in Form einer sportärztlichen Untersuchung vor Saisonbeginn
erforderlich. Diese Maßnahme wird allen übrigen Teilnehmenden
an Mannschafts- und Turnierwettbewerben empfohlen.
b. Physiotherapeutische Betreuung der Spielerinnen und Spieler der A-
und B- Kader auf Anordnung des betreuenden Arztes. Diese Maßnahme
wird allen übrigen Teilnehmenden an Mannschafts- und Turnierwettbewerben
empfohlen.
4. FÖRDERAUFLAGEN
a. Teilnahme am Mannschaftswettbewerb
b. Teilnahme am Jugendclubturnier ab AK II und jünger
c. Teilnahme an Kreis- / Bezirksmeisterschaften
d. Teilnahme an Stadtmeisterschaften der AK I, evt. Auch der AK II
e. Teilnahme an mindestens zwei weiteren Turnieren, diese werden in der
Sommersaison mit dem Trainerteam abgestimmt
f. Teilnahme an der Jugendversammlung und den Informationsveranstaltungen
des Jugend-Ausschusses
g. Teilnahme eines Elternteiles an den Informationsveranstaltungen des
Jugend-Ausschusses
h. Teilnahme der 1. Mädchen- und Jungenmannschaften an den Tennisworkshops
und Taktiknachmittagen
i. Unterstützung der 1. Damen durch die 1. Mädchen und der 1.
und 2. Herren durch die 1. Jungen bei den Heimspielen der Mannschaften
5. ZUSTÄNDIGKEITEN
a. Die Koordinierung des mit dem Jugendtraining betrauten Trainerteams
liegt unter Federführung von D. Irmler in der Verantwortung vom Spielführer,
Herrn Zylka.
b. Die Beurteilungen zur Förderungswürdigkeit trifft der Jugend-Ausschuss in Abstimmung
mit dem Trainerteam.
6. KONTROLLFUNKTION
a. Die aktuellen sportärztlichen Untersuchungsergebnisse sind dem
Spielführer bis zum 15. Februar zu Beginn jeder Saison vorzulegen.
b. Die jeweils zuständigen Trainer (Tennis- und Konditionstraining)
notieren die un-entschuldigten Abwesenheiten der Spieler und Spielerinnen.
c. Bei Verstößen gegen die Vorgaben nach Ziff. 6 a. und b.
entscheiden der Spielführer und der Jugendwart/ die Jugendwartin,
ob der Spieler oder die Spielerin oder weiter an den Trainingseinheiten
und/ oder Wettkämpfen teilnehmen kann.
Bei groben Verstößen ist der Jugend-Ausschuss zu beteiligen.
Beschlossen in der Jugendausschuss-Sitzung vom
19. Oktober 2005 |